Vielen Werbetextern fällt das Schreiben von Rechnungen nicht leicht. Das liegt zum einen daran, dass die Vorschriften an solche Belege streng eingehalten werden müssen, zum anderen sehen viele Freiberufler den Sinn darin nicht.
- Das heißt, Sie können gegenüber dem Finanzamt die Rechnung als Beleg nutzen, damit ein Geldeingang belegt werden kann. Sie sind in dem Fall in der Beweispflicht und müssen alle Belege zusammentragen, die für die Aufklärung von Unklarheiten wichtig sein können.
- Der Sinn einer schriftlichen Rechnung ist aber leicht erklärt: Die Rechnung dient als Beleg für eine Forderung und deren Begleichen.
- Wobei noch hinzu kommt, dass diese Rechnung in dem Fall im Original vorliegen muss. Ein Verschicken per Fax ist daher nicht angebracht, denn hier kann nur schwer bewiesen werden, dass es sich um eine originale Rechnung handelt.
- können eine Rechnung natürlich auch stellen, indem Sie keine schriftliche Aufforderung dazu erteilen. Dann muss es sich aber um eine Leistung handeln, auf die keine Umsatzsteuer erhoben werden kann. Denn wenn diese erhoben wird, so ist eine schriftliche Rechnung zwingend erforderlich.